Urteil des LG Limburg vom 01.07.2010 zum Recht des Versicherungsnehmers zum Verkauf seines Fahrzeuges zum vom Sachverständigen ermittelten Restwert

Der Geschädigte verstösst nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er das Unfallfahrzeug zum von einem Sachverständigen ermittelten Restwert verkauft, ohne ein höheres Restwertangebot des Versicherers (VR) abzuwarten. Aus den Gründen: …Dem Versicherungsnehmer verbleibt im Rahmen der Schadensminderungspflicht nach § 254 II BGB regelmässig nur dann ein Risiko, wenn er den Restwert ohne hinreichende Absicherung durch ein … Urteil des LG Limburg vom 01.07.2010 zum Recht des Versicherungsnehmers zum Verkauf seines Fahrzeuges zum vom Sachverständigen ermittelten Restwert weiterlesen